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- Artikel-Nr.: 060_156
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Normänderung für Auto- und Betriebsverbandkästen Das deutsche Normungsinstitut DIN hat die Norm... mehr
Produktinformationen "Füllsortiment Ergänzungsset für DIN 13157/13169"
Normänderung für Auto- und Betriebsverbandkästen
Das deutsche Normungsinstitut DIN hat die Norm für Autoverbandkästen/ Füllungen nach DIN 13164 überarbeitet und folgende Veränderung vorgenommen:
Änderung Inhaltsteil Erklärung
NEUaufnahme 2 Gesichtsmasken Als zusätzlicher Hygieneschutz
Entfall 1 Dreiecktuch Reduzierung von bisher 2 auf 1 Stück
Entfall Verbandtuch klein Es verbleibt nur noch 1 Verbandtuch mittel
Der Anwendungsbeginn der neuen Norm ist der 1. Februar 2022.
Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31.01.2023 uneingeschränkt erworben werden.
Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.
Normänderung für Betriebsverbandkästen nach DIN 13157/ 69
Die Normen für Betriebsverbandkästen/ Füllungen nach DIN 13157 und 13169 wurden überarbeitet und um folgende Inhaltsteile erweitert:
Zusätzlicher Inhalt DIN 13157 DIN 13169
Gesichtsmasken (Min. Typ I) 2 Stück 4 Stück
Hautreinigungstücher 4 Stück 8 Stück
Wundpflaster 14 Stück 28 Stück
Der Anwendungsbeginn der Normen DIN 13157/ 13169:2021 ist der 1. November 2021. Es besteht eine 6-monatige Übergangsfrist bis zum 30.04.2022.
Möchten Sie einen Betriebsverbandkasten/ Füllung nach DIN 13157 und 13169 nach alter Norm ergänzen, bieten wir Ihnen unseres Ergänzungsset an:
Ergänzungsset für DIN 13157/ 13169
Inhalt:
2 Gesichtsmasken nach EN 14683
4 Hautreinigungstücher
14 Wundpflaster
Zur Ergänzung der DIN 13157 benötigen Sie 1 Set
Zur Ergänzung der DIN 13169 benötigen Sie 2 Sets
Das deutsche Normungsinstitut DIN hat die Norm für Autoverbandkästen/ Füllungen nach DIN 13164 überarbeitet und folgende Veränderung vorgenommen:
Änderung Inhaltsteil Erklärung
NEUaufnahme 2 Gesichtsmasken Als zusätzlicher Hygieneschutz
Entfall 1 Dreiecktuch Reduzierung von bisher 2 auf 1 Stück
Entfall Verbandtuch klein Es verbleibt nur noch 1 Verbandtuch mittel
Der Anwendungsbeginn der neuen Norm ist der 1. Februar 2022.
Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31.01.2023 uneingeschränkt erworben werden.
Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.
Normänderung für Betriebsverbandkästen nach DIN 13157/ 69
Die Normen für Betriebsverbandkästen/ Füllungen nach DIN 13157 und 13169 wurden überarbeitet und um folgende Inhaltsteile erweitert:
Zusätzlicher Inhalt DIN 13157 DIN 13169
Gesichtsmasken (Min. Typ I) 2 Stück 4 Stück
Hautreinigungstücher 4 Stück 8 Stück
Wundpflaster 14 Stück 28 Stück
Der Anwendungsbeginn der Normen DIN 13157/ 13169:2021 ist der 1. November 2021. Es besteht eine 6-monatige Übergangsfrist bis zum 30.04.2022.
Möchten Sie einen Betriebsverbandkasten/ Füllung nach DIN 13157 und 13169 nach alter Norm ergänzen, bieten wir Ihnen unseres Ergänzungsset an:
Ergänzungsset für DIN 13157/ 13169
Inhalt:
2 Gesichtsmasken nach EN 14683
4 Hautreinigungstücher
14 Wundpflaster
Zur Ergänzung der DIN 13157 benötigen Sie 1 Set
Zur Ergänzung der DIN 13169 benötigen Sie 2 Sets
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